Mietschulden

Ein Zahlungsverzug des Mieters gibt dem Vermieter die Möglichkeit der außerordentlich fristlosen und ordentlichen Kündigung. Was aber, wenn der Mieter sodann nachträglich innerhalb der Schonfrist den Rückstand bezahlt? Befindet sich der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten in Zahlungsverzug oder einem Betrag der zwei Mieten entspricht, so kann der Vermieter nach § 543 Abs. 2 BGB […]

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