Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung können binnen 4 Wochen ab Beschlussfassung durch Erhebung der Anfechtungsklage angefochten werden. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist; danach ist ein Beschluss der WEG rechtskräftig.
Gerade das Thema betreffend die Wohngeldabrechnung ist dabei für die Beteiligten schwer nachvollziehbar. Für eine Beschlussfassung über die Höhe des Wohngeldes ist daher eine Prüfung der zugrundeliegenden Belege erforderlich. Jeder Eigentümer der WEG hat daher Anspruch auf die sog. Belegeinsicht, um sich ein Bild von der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der WEG zu machen.
Wird dem Eigentümer die vorherige Belegeinsicht vor der Eigentümerversammlung verweigert, führt dies aber nicht in jedem Fall zur Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Einforderungen von Nachschüssen oder die Anpassung der Vorschüsse, so das AG Köln in einer aktuellen Entscheidung.
Solange die Belegeinsicht verweigert wird, muss jedenfalls die Wohnungseigentümergemein-schaft im Rechtsstreit die Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses darlegen.
Als Spezialist im Team „Meine Anwälte München“ für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate ich Sie gerne, damit Ihre Rechte gewährt bzw. fristgerecht und umfassend durchgesetzt werden.